Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsabschluss
Für Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma
mp-media | Agentur für Werbung-Marketing-Kommunikation
(nachfolgend Agentur genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern
(nachfolgend Kunde oder Werbungstreibender genannt) gelten die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter
Hinweis auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen
wird hiermit widersprochen, so dass eigene allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden nur Vertragsbestandteil werden, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn die Agentur sie schriftlich bestätigt.
Das Schriftformerfordernis gilt für jegliche Vertragsbeziehungen
mit der Agentur. Verträge kommen daher erst mit der schriftlichen
Annahme bzw. der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur
zustande. Auch Emails gelten als Schriftform. Vertragsänderungen
bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Geheimhaltung
Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit
mit dem Kunden zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle
diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu
behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt
über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit
nicht zu Stande kommt.
Leistungen
Dritter für die Agentur
Die Agentur arbeitet als selbstständiges, unabhängiges
Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist
bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Werbetreibenden
die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen
und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung
absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Werbungstreibenden
- insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in
jeder möglichen Form zu vertreten.
Präsentation
und Auftragsdurchführung
Bei Auftragsdurchführung ist die Agentur verpflichtet, sich
hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Werbungstreibenden
abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen
Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge, Terminpläne
zur Bewilligung vorzulegen. Die Werbeagentur überwacht die
ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen.
Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer
Grundleistungen, geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
Vergütung
Das Agenturhonorar wird entweder pauschal in einem festen EURO-Betrag
(gemäß Angebot oder mündlicher Vereinbarung) oder
anhand der in der Preisliste veröffentlichten Stundensätze
je nach Stundenaufwand oder in Prozentsätzen der Etat- oder
Einschaltsumme vereinbart. Die von der Agentur für dieses Honorar
zu erbringenden Leistungen werden schriftlich fixiert. Spesen, Fahrtkosten,
Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung usw. werden
in jedem Fall gesondert berechnet. Sofern das Honorar der Agentur
nicht vereinbart worden ist, gilt das Honorar laut Preisliste der
Agentur bzw. das branchenübliche Honorar als geschuldet. Im
Agenturhonorar sind die Leistungen der Agentur enthalten. Separat
berechnet werden Fremdleistungen. Die Agentur ist in jedem Fall
berechtigt, eine Anzahlung bzw. angemessene Abschlagszahlungen zu
verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den
erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten
Leistung orientiert. Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und
vom Vertragspartner genehmigte Konzeption aus Gründen, welche
die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung,
so bleibt der Honoraranspruch der Agentur davon unberührt.
Honorare und Kosten werden in EURO festgesetzt
und sind Nettopreise, so dass die jeweils geltende Mehrwertsteuer
hinzukommt. Preisangebote werden erst mit dem Abschluss des Vertrages
verbindlich. In Fällen der Werbemittlung werden die Preise
der jeweils gültigen Preislisten der Werbemedien automatisch
Vertragsgegenstand.
Fremdaufträge
Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote
eingeholt bzw. eigene Produkte hergestellt, jedoch der Auftrag vom
Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für
die Angebotseinholung bzw. Selbstherstellung aufgewendeten Leistungen
nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über die
Agentur abgewickelt, berechnet sie, soweit nicht anders vereinbart,
15% des Auftragswertes als Service-Fee-Pauschale. Für Aufträge,
die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt
die Agentur gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Die Agentur
tritt in diesem Fall lediglich als Mittler auf.
Haftung
und Schadenersatz
Terminvereinbarungen und Lieferfristen werden von der Agentur mit
der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet.
Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Liegt kein Fixgeschäft vor, ist die Agentur lediglich zur nachträglichen
ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Für Überschreitungen
einer vereinbarten Lieferfrist haftet die Agentur nicht, wenn diese
durch Umstände verursacht werden, wie in Fällen höherer
Gewalt. Ein aus solchen Umständen entstandener Lieferungsverzug
entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Eine Stornierung
des Auftrags ist ausgeschlossen.
Nach einer Druckreifeerklärung (Druckfreigabe)
durch den Kunden ist die Agentur von jeder Verantwortung für
die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Vertragspartner
von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede
Haftung der Agentur. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche
Unbedenklichkeit der Werbung wird nicht übernommen, insbesondere
ist die Agentur nicht verpflichtet, die Entwürfe vorher juristisch
überprüfen zu lassen. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit
von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur
nach besonderer Vereinbarung übernommen. Für den rechtlichen
Bestand aller vom Kunden gemachten Angaben, insbesondere über
Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen, Firmen- und Warenbezeichnungen
haftet der Kunde. Ansprüche hieraus gegen die Agentur werden
ausgeschlossen. Gegebenenfalls hat der Kunde die Agentur von jeder
Haftung freizustellen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt. Bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von
Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht als
Erfüllungsgehilfen eingeschaltet wurden, haftet die Agentur
auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten.
Verwertung
von Agenturleistungen
Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingerichteten Vorschlägen
gehen nur insoweit auf den Werbungstreibenden über, als dies
aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet,
Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu
regeln. Der Werbungstreibende ist nicht berechtigt, die von der
Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden
und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt
sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter
Form oder durch Dritte.
Urheberrechtlicher
Schutz
Soweit Lieferungen und Leistungen urheberrechtlichen Schutz finden,
wird der sachliche, zeitliche und räumliche Umfang der Verwertungs-
und Nutzungsrechte vertraglich im Einzelnen festgelegt. Mit der
Zahlung des Agenturhonorars sind die Verwertungs- und Nutzungsrechte
abgegolten. Der Vertragspartner erwirbt nur Verwertungs- und Nutzungsrechte
in dem vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck.
Geht die Verwertung bzw. Nutzung darüber hinaus, so ist eine
neuerliche Vereinbarung zu treffen und ein gesondertes Honorar zu
zahlen. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem
Urheberrecht Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener
Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für
Beschädigungen haftet der Kunde. Die Agentur ist berechtigt,
die von ihr erstellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung
auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen.
Mängelrügen
Mängelrügen bezüglich der Lieferungen oder Leistungen
der Agentur müssen unverzüglich erhoben werden. Der Mängelgewährleistungsanspruch
des Kunden ist auf Nachbesserung bzw. Minderung beschränkt.
Wandlung des Vertrages oder Schadensersatzansprüche können
nicht geltend gemacht werden.
Vertragsrücktritt
und Kündigung
Der Agentur wird ein vertragliches Rücktrittsrecht für
den Fall eingeräumt, dass Umstände bekannt werden, welche
die prompte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners
in Frage stellen. Insbesondere sind hier Antrag auf Eröffnung
des Vergleichs- oder Konkursverfahrens bzw. wiederholte Zwangsvollstreckungen
etc. zu nennen. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt
sofort fällig. Wünscht der Kunde in diesen Fällen
dennoch die Durchführung des Vertrages, so kann die Agentur
die Ausführung weiterer Arbeiten davon abhängig machen,
dass der Vertragspartner für die noch nicht erbrachten Leistungen
Vorkasse leistet.
Wird der Auftrag vom Kunden gekündigt, so
ist das Honorar für die bis dorthin erbrachten Leistungen sofort
fällig. Schadensersatzansprüche gegen den Kunden wegen
Vertragsverletzung bleiben vorbehalten. Der Kunde ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung - auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden - nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden
oder unstreitig sind.
Zahlung
Das Agenturhonorar inklusive eventuell verauslagter Kosten zuzüglich
Mehrwertsteuer ist - soweit nichts anderes vereinbart ist - 10 Tage
nach Rechnungserstellung ohne weiteren Abzug zur Zahlung fällig.
Rechnungen für geleistete Mittlertätigkeit werden mit
dem Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Rechnungen werden
in der Regel auf dem Postweg oder via Email dem Kunden übermittelt.
Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind
Verzugszinsen in Höhe von 12,5 % zu zahlen. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bei Mittlungsaufträgen kann die Agentur in Fällen des
Verzuges die weitere Ausführung des Auftrags stornieren. Für
einen etwa aus diesem Grund entstandenen Schaden des Kunden haftet
die Agentur nicht. Ebenso wird insoweit ein Aufrechnungsrecht des
Kunden ausgeschlossen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn die Agentur über den Betrag verfügen kann.
Die Agentur ist berechtigt, Zahlungen des Kunden
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Agentur im Hinblick
auf §367 BGB berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptsache anzurechnen.
Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln
einen Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierung und Schriftgröße
auf Wunsch mit dem Vertragspartner abgestimmt werden können.
Der Agentur stehen von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten
10 Belegexemplare zu.
Abwicklung
Der Werbungstreibende verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig
über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu
unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung
des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, so weit
diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.
Ein der Agentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag
gilt als angenommen, wenn die Agentur die Übernahme nicht innerhalb
von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. Mit Beendigung
eines Vertragsverhältnisses hat die Agentur dem Kunden sämtliche
von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen wie etwa Fotos,
Filme etc. zurückzugeben. Soweit noch Rechnungen der Agentur
unbezahlt sind, hat die Agentur ein Zurückbehaltungsrecht.
Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle
der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel die
in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten
kommt.
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der
Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich
Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien
sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die
Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Berlin. Dem
Anbieter bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen
allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.
Anwendbares
Recht
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse
mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
Stand: Januar 2005
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