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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 Vertragsabschluss
Für Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma mp-media | Agentur für Werbung-Marketing-Kommunikation (nachfolgend Agentur genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde oder Werbungstreibender genannt) gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen, so dass eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nur Vertragsbestandteil werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Agentur sie schriftlich bestätigt. Das Schriftformerfordernis gilt für jegliche Vertragsbeziehungen mit der Agentur. Verträge kommen daher erst mit der schriftlichen Annahme bzw. der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur zustande. Auch Emails gelten als Schriftform. Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

 Geheimhaltung
Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangende Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zu Stande kommt.

 Leistungen Dritter für die Agentur
Die Agentur arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Werbetreibenden die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Werbungstreibenden - insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in jeder möglichen Form zu vertreten.

 Präsentation und Auftragsdurchführung
Bei Auftragsdurchführung ist die Agentur verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Werbungstreibenden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge, Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Die Werbeagentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen, geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.

 Vergütung
Das Agenturhonorar wird entweder pauschal in einem festen EURO-Betrag (gemäß Angebot oder mündlicher Vereinbarung) oder anhand der in der Preisliste veröffentlichten Stundensätze je nach Stundenaufwand oder in Prozentsätzen der Etat- oder Einschaltsumme vereinbart. Die von der Agentur für dieses Honorar zu erbringenden Leistungen werden schriftlich fixiert. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung usw. werden in jedem Fall gesondert berechnet. Sofern das Honorar der Agentur nicht vereinbart worden ist, gilt das Honorar laut Preisliste der Agentur bzw. das branchenübliche Honorar als geschuldet. Im Agenturhonorar sind die Leistungen der Agentur enthalten. Separat berechnet werden Fremdleistungen. Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, eine Anzahlung bzw. angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Vertragspartner genehmigte Konzeption aus Gründen, welche die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Agentur davon unberührt.

Honorare und Kosten werden in EURO festgesetzt und sind Nettopreise, so dass die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Preisangebote werden erst mit dem Abschluss des Vertrages verbindlich. In Fällen der Werbemittlung werden die Preise der jeweils gültigen Preislisten der Werbemedien automatisch Vertragsgegenstand.

 Fremdaufträge
Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt bzw. eigene Produkte hergestellt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für die Angebotseinholung bzw. Selbstherstellung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über die Agentur abgewickelt, berechnet sie, soweit nicht anders vereinbart, 15% des Auftragswertes als Service-Fee-Pauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Die Agentur tritt in diesem Fall lediglich als Mittler auf.

 Haftung und Schadenersatz
Terminvereinbarungen und Lieferfristen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Liegt kein Fixgeschäft vor, ist die Agentur lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Für Überschreitungen einer vereinbarten Lieferfrist haftet die Agentur nicht, wenn diese durch Umstände verursacht werden, wie in Fällen höherer Gewalt. Ein aus solchen Umständen entstandener Lieferungsverzug entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.

Nach einer Druckreifeerklärung (Druckfreigabe) durch den Kunden ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Vertragspartner von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der Werbung wird nicht übernommen, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, die Entwürfe vorher juristisch überprüfen zu lassen. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen. Für den rechtlichen Bestand aller vom Kunden gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen, Firmen- und Warenbezeichnungen haftet der Kunde. Ansprüche hieraus gegen die Agentur werden ausgeschlossen. Gegebenenfalls hat der Kunde die Agentur von jeder Haftung freizustellen.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht als Erfüllungsgehilfen eingeschaltet wurden, haftet die Agentur auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

 Verwertung von Agenturleistungen
Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingerichteten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Werbungstreibenden über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln. Der Werbungstreibende ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

 Urheberrechtlicher Schutz
Soweit Lieferungen und Leistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der sachliche, zeitliche und räumliche Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte vertraglich im Einzelnen festgelegt. Mit der Zahlung des Agenturhonorars sind die Verwertungs- und Nutzungsrechte abgegolten. Der Vertragspartner erwirbt nur Verwertungs- und Nutzungsrechte in dem vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwertung bzw. Nutzung darüber hinaus, so ist eine neuerliche Vereinbarung zu treffen und ein gesondertes Honorar zu zahlen. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Kunde. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erstellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen.

 Mängelrügen
Mängelrügen bezüglich der Lieferungen oder Leistungen der Agentur müssen unverzüglich erhoben werden. Der Mängelgewährleistungsanspruch des Kunden ist auf Nachbesserung bzw. Minderung beschränkt. Wandlung des Vertrages oder Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 Vertragsrücktritt und Kündigung
Der Agentur wird ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass Umstände bekannt werden, welche die prompte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners in Frage stellen. Insbesondere sind hier Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens bzw. wiederholte Zwangsvollstreckungen etc. zu nennen. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Wünscht der Kunde in diesen Fällen dennoch die Durchführung des Vertrages, so kann die Agentur die Ausführung weiterer Arbeiten davon abhängig machen, dass der Vertragspartner für die noch nicht erbrachten Leistungen Vorkasse leistet.

Wird der Auftrag vom Kunden gekündigt, so ist das Honorar für die bis dorthin erbrachten Leistungen sofort fällig. Schadensersatzansprüche gegen den Kunden wegen Vertragsverletzung bleiben vorbehalten. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung - auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden - nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

 Zahlung
Das Agenturhonorar inklusive eventuell verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist - soweit nichts anderes vereinbart ist - 10 Tage nach Rechnungserstellung ohne weiteren Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen für geleistete Mittlertätigkeit werden mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. Rechnungen werden in der Regel auf dem Postweg oder via Email dem Kunden übermittelt.

Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen in Höhe von 12,5 % zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Mittlungsaufträgen kann die Agentur in Fällen des Verzuges die weitere Ausführung des Auftrags stornieren. Für einen etwa aus diesem Grund entstandenen Schaden des Kunden haftet die Agentur nicht. Ebenso wird insoweit ein Aufrechnungsrecht des Kunden ausgeschlossen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag verfügen kann.

Die Agentur ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Agentur im Hinblick auf §367 BGB berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptsache anzurechnen.

 Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln einen Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierung und Schriftgröße auf Wunsch mit dem Vertragspartner abgestimmt werden können. Der Agentur stehen von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten 10 Belegexemplare zu.

 Abwicklung
Der Werbungstreibende verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, so weit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Ein der Agentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Agentur die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. Mit Beendigung eines Vertragsverhältnisses hat die Agentur dem Kunden sämtliche von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen wie etwa Fotos, Filme etc. zurückzugeben. Soweit noch Rechnungen der Agentur unbezahlt sind, hat die Agentur ein Zurückbehaltungsrecht. Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Berlin. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

 Anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

Stand: Januar 2005